gesucht in Much (53804)PLZ: 53804
Ort: Much
Objektart: Garagen-Umnutzung
Starttermin: 2022-04-15
Grundstück vorhanden: ja
Gewünschter Beratungsumfang: Architekt
Sonstiges: Architekten-Zeichnung für Garagenumnutzung?Nachgenehmigung
Es soll die Umnutzung einen Innengarage (im Haus/Keller) nachgenehmigt werden.
Das Haus stammt aus dem Jahr 1967. Die Baugenehmigung mit allen Zeichnungen liegt vor. Die Garage wurde damals mit genehmigt.
In den 1980er Jahren hat der Voreigentümer sie allerdings umgenutzt. Er hat das Garagentor entfernt, stattdessen eine Terrassentür und ein Fenster eingesetzt, innen eine Tür zum Rest des Kellers, einen Heizkörper installiert und Laminatboden verlegt. Deckenhöhe beträgt dort nur 2,22, aber gemäß § 46 Bauo NRW ist dies im Kellergeschoss aber o.k.
Die Bauaufsicht hält die Garage nach Rücksprache für nachgenehmigungsfähig, da
es keine Grenzgarage ist, der Bauwich also eingehalten ist, die Garage innen im Haus liegt, nicht separat steht und weil kein Stellplatz verloren gegangen ist, da nachträglich vor der ehemaligen Garage ein (genehmigter) Carport errichtet wurde.
Mit dem Antrag soll aber eine Architektenzeichnung der Garage und eine Beurteilung der Dämmung eingereicht werden.
Die Behörde benötigt KEINE ZEICHNUNG DES GESAMTEN HAUSES, wie sie auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt hat. Relevant sei ohnehin nur das Kellergeschoss und auch das nicht ganz.
Es werden zwar Grundrissansichten benötigt, aber die reichen im Anschnitt, d.h. eine Zeichnung der Garage im Anschnitt, auf der man sieht, wo die anderen Kellerwände weitergehen, also mit Darstellung des Übergangs von der Garagen-Innentür zum Kellerflur.
Die Bauaufsicht sagte uns, man könne die alten Bauzeichnungen vom Keller nehmen, eine Folie darüber legen und auf der dann nur diesen Teil (Garage mit jetzigem Übergang zum Rest-Keller ) neu zeichnen.
Genau das möchten wir gerne beauftragen und bitten um Angebote.